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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Fahrzeugen mit Chauffeur durch die Avalon Prestige (nachfolgend „Avalon Prestige“ oder „Fahrdienst“) an den Kunden sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen. Abweichende Bestimmungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Avalon Prestige hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


2. Vertragsabschluss und Buchung

2.1. Buchungsanfragen können telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Buchungssystem erfolgen. Die Anfrage stellt ein unverbindliches Angebot dar.
2.2. Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Buchungsbestätigung (z. B. E-Mail, SMS oder WhatsApp) durch Avalon Prestige zustande oder durch die tatsächliche Erbringung der Dienstleistung am Kunden.


3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise. Alle Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer bei Inlandsfahrten, sofern nicht anders ausgewiesen.
3.2. Zusätzliche Kosten wie Mautgebühren, Parkgebühren, Fährkosten oder Spesen des Chauffeurs bei Übernachtungen sind, sofern nicht explizit im Festpreis inkludiert, vom Kunden zu tragen.
3.3. Rechnungen von Avalon Prestige sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine Bezahlung im Fahrzeug (Bar, Twint, Kreditkarte) ist vor Beendigung der Fahrt möglich, sofern dies vereinbart wurde. Bei Stammkunden oder Firmenkunden behalten wir uns eine Rechnungsstellung mit Zahlungsziel vor.


4. Stornierungsbedingungen

Stornierungen müssen schriftlich (E-Mail) erfolgen. Die Stornokosten staffeln sich wie folgt:
- Bis zu 24 Stunden vor Fahrtantritt: Kostenlose Stornierung.
- 24 bis 12 Stunden vor Fahrtantritt: 50% des vereinbarten Fahrpreises.
- Weniger als 12 Stunden vor Fahrtantritt oder bei Nichterscheinen („No-Show“) des Kunden: 100% des vereinbarten Fahrpreises.


5. Wartezeiten und Verzögerungen

5.1. Bei Abholungen an Flughäfen ist eine Wartezeit von 60 Minuten ab tatsächlicher Landezeit (Flight-Tracking) im Preis inkludiert. An allen anderen Abholadressen (Hotel, Wohnung, Firmen etc.) sind 15 Minuten Wartezeit inkludiert.
5.2. Jede weitere angefangene 15-Minuten-Taktung wird gemäß dem aktuell gültigen Fahrzeug-Stundensatz zusätzlich in Rechnung gestellt.
5.3. Bei Flugverschiebungen oder extremen Verzögerungen bemüht sich Avalon Prestige um Anpassung, garantiert jedoch keine Verfügbarkeit des Fahrzeugs über das ursprünglich gebuchte Zeitfenster hinaus.


6. Rechte und Pflichten des Kunden (Verhalten)

6.1. In allen Fahrzeugen der Avalon Prestige gilt ein striktes Rauch- und Essverbot.
6.2. Der Kunde verpflichtet sich, sich an die Anweisungen des Chauffeurs, insbesondere bezüglich Sicherheit und Gurtpflicht, zu halten.
6.3. Verunreinigungen oder Beschädigungen des Fahrzeugs durch den Kunden oder dessen Gäste werden diesem in voller Höhe der Reinigungs- bzw. Reparaturkosten sowie des Verdienstausfalls in Rechnung gestellt. Bei übermäßigem Alkoholgenuss oder sicherheitsgefährdendem Verhalten behält sich der Chauffeur das Recht vor, die Fahrt sofort und ohne Kostenrückerstattung abzubrechen.


7. Gepäck und Tiertransport

7.1. Überdurchschnittlich viel Gepäck oder Sperrgepäck (z. B. Ski, Überseekoffer, Rollstühle) sind bei der Buchung dringend anzumelden. Der Chauffeur darf Gepäck aus Sicherheitsgründen ablehnen, falls die Maximalkapazität des gebuchten Fahrzeugs überschritten wird.
7.2. Der Transport von Tieren ist nur in geeigneten, verschlossenen Transportboxen und nach vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet. Ausgenommen sind zertifizierte Blindenführhunde.


8. Haftungsbeschränkungen

8.1. Avalon Prestige haftet für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Sachschäden wird die Haftung auf maximal den dreifachen Fahrpreis beschränkt, insofern dieser Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
8.2. Keine Haftung wird übernommen für Terminversäumnisse und deren wirtschaftliche Folgen (z. B. verpasste Flüge oder Geschäftstermine), soweit diese auf Verzögerungen durch Verkehr, Witterung, Streik oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.


9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand Zürich, Schweiz. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.